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Flur |
| Reiten |
Wie
BNatSchG allgem. Betretungsrecht, ohne Erwähnung
des Reitens |
| Kutschfahren |
Wie
BNatSchG – nicht besonders erwähnt |
Wegesperrungen
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Können
durch die untere Naturschutzbehörde zum Schutz der
übrigen Erholungssuchenden, zur Entmischung und zum
Schutz der Grundeigentümer vorgenommen werden |
| Kennzeichnungspflicht |
Keine |
Kartenmaterial
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Orientierung
nach handelsüblichen Wanderkarten unproblematisch |
| Praktische
Umsetzung |
Für
das Reiten und Kutschfahren auf Wegen ergeben sich idR
keine Probleme, Wegesperrungen hat es bisher kaum gegeben |
| Aktivitäten
der VFD |
Der
LV kann bei auftretenden Problemen konsultiert werden,
praktische Erfahrungen liegen mangels Problemen nicht
vor. |
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Wald |
| Reiten |
Auf
gekennzeichneten Wegen (Reitwegen) gestattet |
| Kutschfahren |
Gestattet
auf Reitwegen, die mindestens 2 m breit und befestigt
sind, was auf nahezu alle Reitwege zutrifft. Auf Grund
der Vielzahl verschlossener Schranken ist das Gespannfahren
im Wald schwierig. |
Wegesperrungen
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Entfällt,
da ohnehin absolutes Reitwegegebot |
| Kennzeichnungspflicht |
Auf
Antrag und gegen eine Gebühr von 15,00 € gibt
das Forstamt, in dessen Bezirk der Pferdehalter seinen
Hauptwohnsitz hat, die obligatorischen Pferdekennzeichen
aus. Offizielle Pferdekennzeichen anderer Bundesländer
werden anerkannt |
Kartenmaterial
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Reitwegekarten
sind im Buchhandel nicht erhältlich. Die Landesanstalt
für Forsten in Gotha verkauft Karten, die für
den behördeninternen Gebrauch bestimmt und daher
schwer zu lesen sind. Kosten pro Kartenblatt (1:25.000)
25,00 € + Versandkosten. |
| Praktische
Umsetzung |
Umfang
und Qualität des Reitwegenetzes ist regional sehr
unter-schiedlich. Es kann nicht beurteilt werden, ob ein
flächendeckendens Fernreitwegenetz existiert. Die
Orientierung an Hand der Reitwegeschilder ist für
Ortsunkundige nicht möglich, zumal Schilder häufig
von Unbekannten entfernt und durch die Behörden nicht
ersetzt werden. |
| Aktivitäten
der VFD |
Die
Ausweisung des Reitwegenetzes ist nach Auskunft der Behörden
abgeschlossen, Anträge werden nicht mehr bearbeitet.
Die VFD kann allenfalls beratend tätig sein, eine
Zusammenarbeit mit den Reiterverbänden bei der Wegeausweisung
ist im Gesetz nicht vorgesehen. Bußgeldverfahren
sollten dem LV gemeldet werden, u.U. kann Rechtsschutzzusage
erteilt werden. |